Testament

 

Wann ist ein Testament erforderlich?

Wenn der Erblasser im Trauerfall sein Vermögen nach seinen eigenen Vorstellungen vererben möchte, empfiehlt sich die Erstellung eines Testaments. Damit wird die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt und die Verfügungen gelten als verbindlich. Gerne empfehlen wir Ihnen Kontakte zu Rechtsanwälten und Notaren, die Sie persönlich beraten.

Voraussetzungen für die Rechtsgültigkeit eines Testaments sind:

  • Der Verfasser muss volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein.
  • Das Dokument muss eigenhändig und handschriftlich verfasst werden.
  • Das Testament muss mit dem vollen Namenszug, Datums- und Ortsangabe unterschrieben werden.

Mit einem Testament kann vermieden werden, dass bezüglich der Erbschaft Unklarheiten oder Missverständnisse entstehen.

Falls Sie ein Testament verfasst haben, empfiehlt sich die Aufbewahrung an einem Ort, den Ihre engen Angehörigen kennen. Auf Wunsch können Sie das Dokument auch in unserem Hause zusammen mit Ihren Unterlagen zur Bestattungsvorsorge aufbewahren.

Unsere Standorte

Alzenau

Rodenbacher Str. 43
63755 Alzenau
Tel. 06023/2039
Fax 06023/30778

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Kirchstr.36
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Fax 06023/30778