Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Maßnahme für den Fall, dass Sie aus krankheitsbedingten Gründen Ihre Meinung nicht mehr äußern können. Sie gibt Auskunft über Ihre eigenen Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung, Nichtbehandlung oder auch der Behandlungsbegrenzung angesichts einer schwerwiegenden Erkrankung ohne Heilungsaussichten, insbesondere in der letzten Lebensphase. Die behandelnden Ärzte sind an die Patientenverfügung gebunden und müssen ihre Behandlungen und Therapien danach ausrichten.
Im Einzelfall und zu Ihrer eigenen Absicherung ist oft auch die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar dabei empfehlenswert. Gerne nennen wir Ihnen Adressen für den juristischen Beistand.
Weitreichende Informationen zur Patientenverfügung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz www.bmjv.de Per Download erhalten Sie hier auch wichtige Unterlagen und Formulare.
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