Erbfragen
Die Themen Nachlass und Erbschaft sind für den Laien nicht immer auf Anhieb transparent. Trotzdem ist es empfehlenswert, sich damit auseinanderzusetzen und eventuelle Maßnahmen zu Lebzeiten in die Wege zu leiten.
Wir möchten Ihnen hier nur einen kleinen Überblick vermitteln. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie als Bestatter nicht beraten dürfen. Gerne empfehlen wir Ihnen Kontakte zu Rechtsanwälten und Notaren, die Ihnen professionell zur Seite stehen.
Was ist die gesetzliche Erbfolge?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die gesetzliche Erbfolge eindeutig geregelt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.
Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden, etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, wird das Verfassen eines Testaments oder Erbvertrages notwendig.
Weitere Informationen und entsprechende Downloads finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmjv.de
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